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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16   

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https://dejure.org/2019,50040
LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16 (https://dejure.org/2019,50040)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2019 - L 22 R 173/16 (https://dejure.org/2019,50040)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - L 22 R 173/16 (https://dejure.org/2019,50040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 40a S 1 SGB 2, § 40a S 2 SGB 2, § 40a S 3 SGB 2, § 107 Abs 1 SGB 10, Art 1 Abs 2 SGB2ÄndG 8
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - rückwirkende Einführung des Erstattungsanspruchs der Grundsicherungsträger bei nachträglicher Bewilligung anderer Sozialleistungen zum 1.1.2009 - Rentennachzahlung - Erlöschen des Nachzahlungsanspruchs - Erfüllungsfiktion - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
    Das BVerfG unterscheidet bei rückwirkenden Gesetzen in ständiger Rechtsprechung zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05 - Fremdrentengesetz - RdNr. 75 m.w.N.), und solchen mit unechter Rückwirkung, die grundsätzlich zulässig sind (vgl BVerfGE 132, 302, 318 m.w.N.).

    Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift oder wenn der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05 - Fremdrentengesetz - RdNr. 71 m.w.N.).

    Das grundsätzliche Verbot echt rückwirkender belastender Gesetze beruht auf den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes als Elemente des Rechtsstaatsprinzips (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05 - Fremdrentengesetz - RdNr. 75 m.w.N.).

    Ein Schutz des Vertrauens ist verfassungsrechtlich dann nicht gefordert, wenn in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit einer solchen Regelung zu rechnen war (so bereits BVerfG, Beschluss vom 23.03.1971, 2 BvL 2/66 u.a., BVerfGE 30, 367-392, JURIS-RdNr. 75; BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05 - Fremdrentengesetz - RdNr. 81).

    Weil die unteren Instanzen an die höchstrichterliche Rechtsprechung außerhalb der Bindungswirkung der Revisionsentscheidung im konkreten Verfahren (vgl. § 170 Abs. 5 SGG) jedoch nicht gebunden sind, ist die Eignung judikativer Akte als Anknüpfungspunkt schutzwürdigen Vertrauens im Vergleich zu Normen, die generelle Verbindlichkeit beanspruchen, eingeschränkt (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05 - Fremdrentengesetz - RdNr. 79).

    Geschützt wird stets das Vertrauen in den Bestand konkreter Rechtspositionen des Bürgers und dessen konkrete Dispositionsmöglichkeiten (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05 - Fremdrentengesetz - RdNr. 75).

    Aber auch ein besonders schutzwürdiges Vertrauen in die Rechtslage konnte die Klägerin nicht entwickeln, denn sie hat die Rente überhaupt erst nach dem maßgeblichen Gesetzesbeschluss des Bundestags gemäß Art. 77 Abs. 1 Satz 1 GG über das 8. SGB II-ÄndG am 5. Juni 2014 (Plenarprotokoll 18/39 vom 05.06.2014, S. 3442 C) beantragt, weshalb bereits bei Antragstellung mit der Neuregelung im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG zu rechnen war (s.o. BVerfG, Beschluss vom 23.03.1971, 2 BvL 2/66 u.a., BVerfGE 30, 367-392, JURIS-RdNr. 75, BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05 - Fremdrentengesetz - RdNr. 81).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
    Ein Schutz des Vertrauens ist verfassungsrechtlich dann nicht gefordert, wenn in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit einer solchen Regelung zu rechnen war (so bereits BVerfG, Beschluss vom 23.03.1971, 2 BvL 2/66 u.a., BVerfGE 30, 367-392, JURIS-RdNr. 75; BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05 - Fremdrentengesetz - RdNr. 81).

    Das Vertrauen der Betroffenen auf die geltende Rechtslage bedarf insbesondere dann nicht des Schutzes gegenüber sachlich begründeten rückwirkenden Gesetzesänderungen, wenn dadurch kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht worden ist (BVerfG, Beschluss vom 05.03.2018, 1 BvR 2864/13, RdNr. 46 m.w.N. unter Hinweis auch auf BVerfGE 30, 367, 389).

    Aber auch ein besonders schutzwürdiges Vertrauen in die Rechtslage konnte die Klägerin nicht entwickeln, denn sie hat die Rente überhaupt erst nach dem maßgeblichen Gesetzesbeschluss des Bundestags gemäß Art. 77 Abs. 1 Satz 1 GG über das 8. SGB II-ÄndG am 5. Juni 2014 (Plenarprotokoll 18/39 vom 05.06.2014, S. 3442 C) beantragt, weshalb bereits bei Antragstellung mit der Neuregelung im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG zu rechnen war (s.o. BVerfG, Beschluss vom 23.03.1971, 2 BvL 2/66 u.a., BVerfGE 30, 367-392, JURIS-RdNr. 75, BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05 - Fremdrentengesetz - RdNr. 81).

  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
    Das Vertrauen der Betroffenen auf die geltende Rechtslage bedarf insbesondere dann nicht des Schutzes gegenüber sachlich begründeten rückwirkenden Gesetzesänderungen, wenn dadurch kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht worden ist (BVerfG, Beschluss vom 05.03.2018, 1 BvR 2864/13, RdNr. 46 m.w.N. unter Hinweis auch auf BVerfGE 30, 367, 389).

    Auch das Rechtsstaatsprinzip schützt nicht vor jeglicher Enttäuschung (BVerfG, Beschluss vom 05.03.2018, 1 BvR 2864/13, RdNr. 46).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen" vgl. BVerfG, Urteil vom 10.04.2018, 1 BvR 1236/11, RdNr. 135).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
    Die Voraussetzungen für Erstattungsansprüche nach §§ 103 ff SGB X lägen nicht vor, wozu auf die Urteile des BSG vom 31. Oktober 2012, B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R, verwiesen wurde.
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
    Das BVerfG unterscheidet bei rückwirkenden Gesetzen in ständiger Rechtsprechung zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05 - Fremdrentengesetz - RdNr. 75 m.w.N.), und solchen mit unechter Rückwirkung, die grundsätzlich zulässig sind (vgl BVerfGE 132, 302, 318 m.w.N.).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
    Die Voraussetzungen für Erstattungsansprüche nach §§ 103 ff SGB X lägen nicht vor, wozu auf die Urteile des BSG vom 31. Oktober 2012, B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R, verwiesen wurde.
  • BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 24/10 R

    Rückwirkende Insolvenzgeldbewilligung - Erstattungsanspruch des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
    Dabei kommt es nicht auf dessen - hier erst im Januar 2015 erfolgte - Realisierung an, sondern auf das Bestehen des Erstattungsanspruchs an sich (vgl. BSG, Urteil vom 12.05.2011, B 11 AL 24/10 R, RdNr. 13; Kater in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 74. Erg.-Lfg. 2012, § 107 SGB X RdNr. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - L 16 R 134/13

    Arbeitslosengeld II - rückwirkende Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
    Zwar wird durch die gesetzliche Neuregelung in § 40a SGB II weder das - unabhängig von der entsprechenden Antragstellung bereits mit Eintritt des Versicherungsfalls entstandene - Stammrecht der Klägerin auf Erwerbsminderungsrente tangiert noch die daraus resultierenden monatlichen Einzelzahlungsansprüche, so dass auch ein rückwirkender Eingriff in diese Rechtspositionen nicht erfolgt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2015, L 16 R 134/13, JURIS-RdNr. 31).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2021 - L 7 R 187/16

    Verwaltungsaktqualität einer Mitteilung über die Abrechnung einer Nachzahlung

    Sie ist daher mit dem aus dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz folgenden grundsätzlichen Verbot einer echten Rückwirkung vereinbar (vgl. Juris Praxiskommentar a.a.O. Rz. 13 mit weiteren Nachweisen für die Rechtsprechung, vgl. auch Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. März 2017, L 9 AS 331/15; Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2019 - L 22 R 173/16).
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